94. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein-­Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als 1 1/2 Jahren in Unter­suchungshaft.

4. Dezember 2013 – 95. Prozesstag

Wegen langer Diskussionen im Schleusen/Sicherheitsbereich verzögerte sich der Beginn der Verhandlung.

Nach über 90 Prozesstagen ohne Zwischenfall bei der Sicherheitskontrolle, weigerte sich ein Beamter heute nachträgliche Kontrollen mit dem Handdetektor durchzuführen. So mussten alle Ketten, Gürtel und auch Schuhe einzeln abgelegt werden. Ein in der Schleuse anwesender Verteidiger, wollte die polizeiliche Sitzungsordnung einsehen. Dies wurde ihm mit den Worten: „Sie haben mir garnichts zu sagen“ verweigert. Des weiteren musste er den Schleusenbereich verlassen.

Beginn 12:00 Uhr

Der leitende Richter eröffnete die Verhandlung mit der Erklärung, solche Vorfälle nicht mehr hinnehmen zu wollen. Im Falle der Wiederholung drohte er evtl. „Vorführung oder mehr“ – möglicherweise Haftbefehl – an.

Ein Verteidiger sprach wieder einmal das altbekannte Problem der warmen Mahlzeit für die Inhaftierten an Prozesstagen an. Laut einem Hinweis des OLG Koblenz vom 25.11.2013 liegt die Verantwortung dafür wieder beim leitenden Richter. Dieser wiederum behauptet, davon keine Kenntnis zu haben. Er werde es sich aber anschauen und dann mit dem Ministerium in Kontakt treten. Dies alles natürlich „zeitnah“.

Man soll also die Hoffnung nicht aufgeben, dass dieses „hausgemachte Essenproblem“ bis zur Urteilsverkündung doch noch gelöst werden kann.

Die beiden geladenen Belastungszeugen wurden gemeinsam belehrt und für 14:00 Uhr neu geladen.

Nach der Mittagspause wurde der erste der beiden Zeugen zu einer Sachbeschädigung durch „brennende Reifen“ befragt. Er sei an dem bewussten Abend durch seine im gleichen Haus wohnende Schwiegertochter informiert worden, daß auf der Strasse zwei Autos brennen würden. Daraufhin sei er mit einem Feuerlöscher zu den Autos gelaufen und habe die Flammen erstickt. Es haben jedoch nicht die Reifen der Autos gebrannt, sondern „Kohleanzünder“, die an den Reifen abgelegt waren. Er habe keine Schäden an den Reifen fesstellen können, es habe auch nicht nach Gummi gerochen. Durch seine Kinder wurde die Polizei dazu gerufen, sonst gab es keine Zeugen.

Der Zeuge gab an seit 1982 in dieser Straße zu wohnen, es gebe regelmäßig Probleme durch die eingeschränkte Parksituation, um Parkgebühren zu sparen, würden ständig fremde Autos dort abgestellt. Es wurden schon Autos zerkratzt und auch schon Fenster mit Steinen eingeschmissen. In dieser Straße passiere immer was, gibt der Zeuge an. Die Staatsanwaltschaft hatte keine Fragen an den Zeugen.

Durch die Befragung des Zeugens durch die Verteidiger kam dann noch ans Licht, daß der Zeuge sich durch diesen „Fahrzeugbrand“ nicht persönlich gefährdet sah. Mittlerweile sei es seiner Ansicht nach jedoch in der Straße gefährlicher geworden, da wie der Zeuge selbst formulierte: „Seit die Zigeuner, Russen und Polen da wohnen, ist es gefährlich geworden.“

Im Anschluss wurde seine Schwiegertochter als Zeugin vernommen. Diese schilderte mit eigenen Worten, wie sie diesen Abend erlebt hatte. Zu ihrer Wohnsituation gab auch sie an, daß es 1-2 Familien in der Nachbarschaft gebe, die ständig Ärger hätten. Auch wenn sie die doppelte Staatsbürgerschaft habe, hatte sie diesen Brandanschlag niemals auf sich bezogen. Sie habe niemals die Begriffe „AB Mittelrhein oder Aktionsbüro Mittelrhein“ gehört. Auch sei ihr überhaupt nicht klar, was dieser Vorfall damals mit Nazis zu tun habe.

Zum Thema Trauermarsch in Remagen befragt, gab sie an, keine Bedrohung empfunden zu haben. Ängstlich sei sie erst geworden, als sie von der Polizei aufgefordert wurde, vorsichtshalber ihren Laden zu schließen und ins Haus zu gehen. Vielleicht kann man da von behördlicher „Panikmache“ sprechen, da dieser Laden nicht an der Route des Trauermarsches, sondern an der Route der Gegendemonstration lag, was der Polizei zweifellos bekannt war.

Der restliche Nachmittag wurde mit der Fortsetzung der TKÜ ausgefüllt. Da viele Angeklagte zu den einzelnen SMS und Gesprächen eine Stellungnahme nach §257 abgaben, wurde dann, wegen der Vielzahl an Meldungen, Überlegungen des leitenden Richters geäußert, Stellungnahmen nicht mehr nach jedem Gespräch entgegen zu nehmen, sondern gesammelt.

Ende 16:00Uhr

Quelle: infoportal24

89. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als 1 1/2 Jahren in Unter­suchungshaft.

Der Prozess dreht sich inzwischen nur noch im Kreis. In den letzten Wochen wurde im Oktober nur an einem einzigen Tag verhandelt, im November bisher an 3 „halben“ Tagen. Einige Verteidiger rügten eine hausgemachte Verzögerung des Verfahrens wegen rechtsstaatswidrigem Verhaltens des Gerichtes.

19. November 2013 – 89. Prozesstag

Beginn 10:15 Uhr

Als erstes hörte man den üblichen Satz: „Alle Anträge sind inzwischen beschieden und werden entweder als unzulässig oder als unbegründet zurückgewiesen.“ Anschließend forderte die Staatsanwaltschaft erneut die Abtrennung der 4 „geständigen“ Angeklagten. Als Begründung dient unter anderem der Begriff der Prozessökonomie und der Beschleunigung. Für die 4 Abgetrennten vielleicht, keinesfalls jedoch für die noch verbliebenen Angeklagten.

Es folgten diverse Anträge der Verteidiger zu diesem Abtrennungsgeschehen, welches offensichtlich bereits entschieden scheint.

Es scheint so zu sein, dass sich die Richter bei diesem „Deal“ offensichtlich bereits bezüglich des Urteils festgelegt haben. Im Gegensatz zum letzten Mal, wurden heute dann Stellungnahmen der Verteidiger zugelassen. Eine Begründung der Staatsanwaltschaft für die Abtrennung lautete: „Alle haben sich umfassend zu ihren Strafsachen geäußert und sich aus der rechten Szene gelöst.“ Welche Straftaten das sein sollen, wurde nicht näher erläutert. Dass diese Straftaten gemeinsam mit anderen nicht abzutrennenden Angeklagten begangen worden sein sollen, spielte keine Rolle. Auch der Kernvorwurf des § 129, der alle Angeklagten betrifft, spielte bei diesen 4 Personen plötzlich keine Rolle mehr.

Umso erstaunlicher, da einigen Angeklagten außer dem Vorwurf des §129 keine weiteren Straftaten zur Last gelegt werden, diese aber im Prozess verbleiben müssen. Diese Angeklagten können sich natürlich nicht zu ihren angeblichen Straftaten äußern, da ihnen laut Anklage ja keine vorgeworfen werden. Alleine schon aus dieser Tatsache lässt sich die politische Ausrichtung dieses Prozesses erkennen.

Ebensowenig schlüssig war die Behauptung der Staatsanwaltschaft, es sei bereits eine umfangreiche Hauptverhandlung durchgeführt worden. Ganz im Gegenteil. Es wurden bisher noch nicht einmal 10 Zeugen komplett vernommen. Von diesen Zeugen hatten mehrere keine vollständigen Aussagegenehmigungen, andere beriefen sich maximal großzügig auf ihr Aussageverweigerungsrecht nach §55, sogar schon im Vorfeld ohne dass überhaupt eine Frage gestellt wurde.

Nach einer kurzen Pause folgte dann ein erneuter Ablehnungsantrag.

Mittagspause 12:00 Uhr – 14:00 Uhr

Gegen 14:30 Uhr betraten die abgelehnten Richter den Sitzungssaal und verkündeten die Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zum nächsten Morgen. Wäre die Unterbrechung gleich zu Beginn der Mittagspause verkündet worden, wären die Untersuchungshäftlinge sogar in den Genuss einer warmen Mahlzeit gekommen. So jedoch konnten 7 warme Mahlzeiten eingespart werden.

Das nennt man in Koblenz Prozessökonomie!

Quelle: Infoportal24

 

86. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein-­Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Unter­suchungshaft.

26. September 2013 – 86. Prozesstag

Hungerschikane der JVA Koblenz geht weiter!

Beginn 10:30 Uhr. Nach wie vor gab es doppelte Einlasskontrollen, dadurch wieder einmal verspäteter Beginn.

Direkt nach Eröffnung der Hauptverhandlung wurde der Kammerbeschluss bezüglich der Glaubhaftmachung der Zeugin D.-Marie L. zum letzten Verhandlungstag verkündet: „Die Entscheidung des Vorsitzenden wird bestätigt.“ Durch ihre Einbindung in die rechte und jetzt linke Szene stünde der Zeugin ein weitreichendes Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Durch die Befragung des nächsten Verteidigers wurden sowohl einige ihrer bisherigen Aussagen relativiert, als auch einige Widersprüche aufgedeckt. Das wiederum führte dazu, daß bereits um 10:35 Uhr die erste Störung durch Zwischenruf durch OSTA Schmengler erfolgte.

Die Zeugin berichtete von einer verbalen Bedrohung durch vier Personen vor ihrer Haustür. Auch hier war niemand der Angeklagten beteiligt. Eine Bedrohung auf einer Demo gegen Rechts konnte durch die Zeugin nicht geklärt worden, da sie sich weder erinnern konnte, um welche Demo es sich handelte noch wann diese Demo in etwa stattgefunden hatte. Bezeichnend für das Aussageverhalten der Zeugin war auch eine ihrer polizeilichen Aussagen. Sie hatte angegeben, daß Personen aus Pulheim bei einer Verteilaktion in Wuppertal im Januar 2011 Baseballschläger, getarnt in Aldi-Tüten in einem Blumenkübel versteckt hätten. Durch mehrmaliges Nachfragen des Verteidigers, stellte sich nun heraus, dass sie selbst lediglich Aldi-Tüten, jedoch keine Baseballschläger gesehen hatte.

An anderer Stelle berichtete sie von Flaschenwürfen. Jetzt konnte sie sich nicht mehr an Flaschen erinnern. Ein paar Fragen gab es noch zu ihrem eigenen Verhalten in Dresden 2011. Auch da sehr ausweichende Antworten, bzw. keine Erinnerung mehr. Die Zeugin beginnt wieder nervös zu kichern. In der Folge waren ihre häufigsten Antworten dann: „Da habe ich schon was zu gesagt oder weiß ich nicht mehr.“

Wegen einer beanstandeten Frage wurde ein neuer Kammerbeschluss beantragt, so daß es eine Unterbrechung gab. Vorher hatten noch zwei Verteidiger die Möglichkeit angekündigt, weitere Anträge zu stellen. Da das Gericht nicht daran dachte, die Zeugin aus dem Saal zu schicken, erinnerten die Verteidiger daran.

Der erste Antrag befasste sich, wie schon verschiedene Anträge vorher, mit der unzulänglichen Verpflegung der U-Häftlinge an den Verhandlungstagen. Es sei dem Gericht seit Wochen bekannt, daß die inhaftierten Angeklagten kein warmes Essen erhalten. Auch nicht am Abend. Erst wenn drei Tage hintereinander verhandelt würde, gebe es eine warme Mahlzeit abends. Im Gegensatz dazu hätten Moslems während des Ramadans jeden Abend ihr warmes Essen erhalten.

Um die Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten zu erhalten, wurde beantragt:
1. Verbringung der Häftlinge in der Mittagspause zur JVA Koblenz, oder Essen aus der Gerichtskantine kommen lassen.
2. Abendessen in der JVA als warme Mahlzeit zu reichen.
3. Hilfsweise wird beantragt die U-Haft auszusetzen.

Es war davon auszugehen, daß dieser Kammerbeschluss nicht am heutigen Tag gefasst werden wird, sondern, wie heißt es so schön,“Zeitnah“.

Ein anderer Antrag hatte die Möglichkeit der Mitwirkung von Schöffen bei Haftentscheidungen in der Hauptverhandlung zum Thema. Anträge, die in der Hauptverhandlung gestellt würden, seien daher auch in der Hauptverhandlung unter Anwesenheit der Schöffen, zu entscheiden.

Pause: 11:15Uhr-11:45Uhr

Es folgte der Kammerbeschluss zur beanstandeten Frage: „Die Entscheidung des Vorsitzenden wird bestätigt.“ Nun hatte einer der „Lieblingsanwälte“ des OSTAs das Fragerecht – die Spannung wurde spürbar.

Angesprochen wurde das eigene Verhalten der Zeugin zum Thema Gewalt. Wie bekannt, hatte die Zeugin als Grund für ihren „Ausstieg“ ja die auf sie abstoßend wirkenden Gewalttaten anderer Personen als maßgeblich angegeben.

Zum Leidwesen der Zeugin wurde ein Artikel des Antifa Cafes Wuppertal, in dem sie selbst als besonders gewalttätig geschildert wurde, vorgetragen. In dem Artikel wurde u.a. geschildert, dass die Zeugin einer Person des linken Spektrums eine Gasschreckpistole ins Gesicht gehalten habe. Erklärungen dazu konnte die Zeugin nicht mehr abgeben, da ihr Zeugenbeistand den Vortrag als nicht zutreffend bezeichnete. Auch die nächste Frage wurde sofort beanstandet: „Ist ihr Verhältnis zur eigenen Gewalt ein anderes wie zu Gewalttaten anderer?“ Da die Zeugin sich auch bei dieser Frage auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berief, wurde durch den Verteidiger erneut eine Glaubhaftmachung der Zeugin gefordert.

Also Kammerbeschluss und somit Pause.

Nach der Pause wurde als erstes der Kammerbeschluss verkündet, der da lautete: „Die Entscheidung des Vorsitzenden, keine Glaubhaftmachung von L. zu verlangen, wird bestätigt, da der Zeugin ein umfassendes Verweigerungsrecht zusteht.“

Danach gab der Zeugenbeistand genau das bekannt, was er am vorletzten Verhandlungstag bereits angekündigt hatte. Die Zeugin sei in der Pause zu dem Entschluss gekommen, ab sofort umfassend (was auch immer das heißt) von ihrem Recht, die Aussage nach §55 zu verweigern, Gebrauch zu machen.

Wie gut also, dass diese Ankündigung des Beistands entgegen dem Wunsch der Verteidiger NICHT protokolliert wurde, damals sogar als Missverständnis abgetan wurde.

Auch die Tatsache, dass die Angeklagten erst im Anschluss an die Verteidiger in den Genuss gekommen wären, selber Fragen zu stellen, wurde somit geschickt abgebogen.

In einem für diese Kammer ungewöhnlich schnellen Tempo wurde die Zeugin unvereidigt entlassen. Es spielte auch keine Rolle, daß ein Verteidiger eine Vereidigung anmahnte. Der vorsitzende Richter: „Ich habe das jetzt so beschlossen, fertig!“

Dieser Verteidiger forderte zum Leidwesen des Gerichtes aber dennoch einen Kammerbeschluss. Der Beschluss war offenbar schon im Vorfeld beschlossen worden, da die Kammer, ohne sich wie üblich zurückzuziehen, sofort den allseits bekannten Satz sprach: “ Die Entscheidung des Vorsitzenden, die Zeugin unvereidigt zu entlassen, wird bestätigt.“

Außerdem schien ein beisitzender Richter mittlerweile so erbost zu sein, daß er offenbar ein paar böse Worte in Richtung dieses Verteidigers los schickte. Sehr geschickt gemacht und für die meisten unverständlich, jedoch für den Verteidiger immerhin so verständlich, daß er diesem Richter, bei Wiederholung, einen Strafantrag ankündigte.

Die Hauptverhandlung wurde um 12:20 Uhr unterbrochen. Nächster Verhandlungstag ist der 22. Oktober 2013.

Man darf gespannt sein, ob das Gericht in der dreiwöchigen Verhandlungspause in der Lage sein wird, fortlaufend so wie es das Gesetz vorschreibt, die Voraussetzungen für die Haftfortdauer der Untersuchungshäftlinge zu prüfen.

Mittlerweile wurde für einen der Inhaftierten ein sehr hoher Kautionsbetrag angeboten.

Wahrscheinlicher ist jedoch, daß das Gericht sich, wie gehabt, peinlichst genau an die abgegeben Stellungnahme des OSTA Schmengler hält, der gefordert hatte: „Der Haftbefehl ist nicht aufzuheben, da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegeben ist.“

Auch ein schöner Textbaustein, der ohne nähere Begründung immer wieder gerne genommen wird.

Quelle: infoportal24

85. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Unter­suchungshaft.

19. September 2013 – 85.Prozesstag

Hungerschikane der JVA Koblenz dauert an.

Beginn: 10:20 Uhr

Der Befangenheitsantrag vom letzten Verhandlungstag wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Mittlerweile wurden 2 Angeklagten Zeugenbeistände beigeordnet. Es handelt sich um die jeweiligen Ehefrauen der Angeklagten. Im Gegensatzzu den bisherigen Zeugenbeiständen dürfen diese jedoch während der Verhandlung NICHT in räumlicher Nähe zu ihren Ehemännern sitzen. In den Verhandlungspausen haben sie Gelegenheit überwachte Gespräche zu führen.

Auch zu diesem unüblichen Vorgehen des Gerichtes gab es bereits Anträge, in denen unüberwachte Gespräche und räumliche Nähe während derHauptverhandlung gefordert wurden.Auch diese Anträge wurden vom Gericht abgelehnt. Die abenteuerlichenBegründung: Gespräche der Eheleute seien in der JVA Koblenz und somit auch im Gericht zu überwachen. Aus diesem Grunde würden durch die erforderliche Anwesenheit der Wachtmeister, die unüberwachten Gespräche
zwischen Angeklagten und Verteidigern beeinflusst.

Respekt! Auf diese Begründung muß man erst einmal kommen. Alles nur zum Schutz der Angeklagten.Damit eine der Ehefrauen als Zeugenbeistand tätig werden konnte, wurde sie als Zeugin „zwischengeschoben“. Nach ihrer Belehrung machte sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Als die Staatsanwaltschaft forderte, diese Zeugin zu vereidigen, gab es Gelächter im Saal.

Nach einer Unterbrechung zwecks Kammerbeschluss („Die Entscheidung des Vorsitzenden wird bestätigt“) wurden noch weitere Anträge bzgl.einiger dubiosen und widersprüchlichen Angaben in Haftbefehlen gestellt. Auch der „als Rätsel formulierte“ Eröffnungsbeschluss wurde als mangelhaft kritisiert, da die Kammer u.a. die einseitigen Berichte der Staatsanwaltschaft übernommen habe.

Gegen 12:00 Uhr betrat erneut die Zeugin D.-Marie L. den Gerichtssaal. Sofort wurde es lauter. Schon gegen 12:04 Uhr kam der erste Zwischenrufdes OSTA Schmengler. Eine Frage zur politischen Einstellung der Zeugin wurde zurückgewiesen. Es kam dann, wie es kommen musste.

Pause wegen Kammerbeschluss und dann der bestens bekannte Satz: „Die Entscheidung des Vorsitzenden wird bestätigt.“

Erneute Pause: 12:35-14:00 Uhr

Fortsetzung der Befragung durch die Verteidiger. Auch heute wieder die üblichen Antworten der Zeugin: „Hab ich schon beantwortet oder weiß ich nicht mehr oder kann ich konkret nichts zu sagen.“ Zumindest die Frage, ob es Outing-Aktionen oder Angriffe durch die Antifa gab, beantwortete sie mit:“Ja, kam durchaus vor.“

Wiederum deckte ein Verteidiger etliche Ungereimtheiten zwischen ihren Angaben bei der Polizei und den Angaben vor Gericht auf. Einige ihrer Aussagen basierten auf Gerüchten unbekannter Herkunft, an andere konnte sie sich nicht mehr so recht erinnern. Die Zeugin wirkte wieder ziemlich genervt und nervös. Einen eventuellen „Belastungseifer“ bei der polizeilichen Vernehmung wollte die Zeugin nicht bestätigen.

Pause: 14:50-15:00 Uhr

Nach der kurzen Unterbrechung gab der Zeugenbeistand bekannt, daß die Zeugin am Vortag wieder bedroht worden sei. Es sei jedoch niemand derAngeklagten gewesen, sondern drei ihr namentlich bekannte Personen.

Die Zeugin wurde gebeten, ihre bei der Polizei getätigten Angaben etwas näher zu erläutern. So sagte sie etwa bei der Polizei:“Die Beteiligtenund alle anderen, die Straftaten begangen haben, sollen gerecht bestraftwerden.“ Damit wolle sie ein Zeichen setzen. Frage:“Haben Sie auch Interesse daran, linke Straftaten bestraft zusehen?“ Um diese Frage beantworten zu können, musste die Zeugin sich mit ihrem Beistand beraten. Antwort: „Von solchen Straftaten weiß ich nichts, kann ich nichts zu sagen.“

Die Frage, ob sie schon mal auf einem Treffen der Antifa teilgenommenhabe, wurde sofort von OSTA Schmengler beanstandet und dann auch vom Richter zurückgewiesen. Dies gehöre nicht zur Sache.

Also gab es die nächste Pause wegen Kammerbeschluss. Ergebnis: „Die Entscheidung des Vorsitzenden wird bestätigt.“

Die Zeugin wurde jetzt von Frage zu Frage unruhiger und auch ungehaltener. Fragen wurden, wenn überhaupt, nur noch sehr ungenau beantwortet. Die Zeugin bestritt sogar einige ihrer im August vor Gericht getätigte Aussagen.Nun war es natürlich sehr fragwürdig, auf die Protokollierung seitens des Gerichts zu verzichten.

Herausgearbeitet werden konnten noch ihre Kontakte zur Initiative für Frieden und Toleranz in Wuppertal. „Man habe erörtert, wie man Aufklärungsarbeit betreiben könne.“ Schilderte die Zeugin. Schon bei der nächsten Frage: „Wer ist man? Sollten Sie da eingebunden werden?“, beruft sich die Zeugin wieder auf ihr Aussageverweigerungsrecht nach § 55. Seltsam – es werden doch wohl keine strafrechtlich relevanten Dinge dort besprochen worden sein!

Der nächste Kammerbeschluss wurde beantragt. Da der Nachmittag schon weit fortgeschritten war, wurde die Verhandlung unterbrochen. Den berühmten Satz wird man also erst am nächsten Verhandlungstag hören können.

Ende 16:20 Uhr.

Quelle: infoportal24

83. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein-­Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Unter­suchungshaft.

10. September 2013 – 83. Prozesstag

Beginn verspätet gegen 10:35 Uhr

Wieder begann der Tag mit doppelten Sicherheitskontrollen, erst an der Eingangstüre, dann an der Schleuse zum Gerichtssaal. Nachdem bereits der 83. Prozesstag stattfindet und bisher kein „Attentat“ auf wen auch immer erfolgt ist, erscheinen solche Vorkehrungen äußerst unangebracht. Der Vorteil besteht jedoch darin, daß man mit unbeteiligten Personen, die ebenfalls in der Warteschleife stehen, ins Gespräch kommt. Nicht wenige Personen waren der Meinung, es müsse sich um eine Mordsache oder jedenfalls um ein scheußliches Verbrechen handeln, welches am LG Koblenz verhandelt wird. Kopfschütteln und Unverständnis waren die häufigsten Reaktionen nach dem die Personen einen kurzen Einblick sowohl in die Anschuldigungen aus der Anklage, den Ablauf des Verfahrens, als auch über die Höhe der schon entstandenen Kosten erhielten.

Nach Eröffnung des Verhandlungstages konnte man erfahren, daß einer der Angeklagten nach wie vor keinen ebook reader zur Verfügung gestellt bekommen hat, um die umfangreichen Akten lesen zu können. Offensichtlich ist ein „faires Verfahren“ immer noch in weiter Ferne.

Auch in Bezug der „Hungerschikane“ der Inhaftierten in der JVA Koblenz hatte sich nichts verändert. Immerhin, so der leitende Richter, arbeite er zur Zeit an einer Stellungnahme, die dann „zeitnah“ entschieden werde.

Fortsetzung der Befragung der Zeugin D.-Marie L.

Zunächst wurde ein Gruppenfoto aus einem Polizeikessel in Dresden 2011 gezeigt. Die abgebildeten Personen waren von 1-18 durchnummeriert. Die Zeugin kann sich nicht erinnern, diese Aufnahme schon einmal gesehen zu haben, ermutete eventuell 2 Personen auf diesem Foto zu erkennen. Es folgten weitere, qualitativ sehr schlechte schwarzweiß Fotos mit Aufnahmen aus Dresden 2011. Man konnte jedoch hinter den Fenstern der „Praxis“ vermummte Gestalten mit Gegenständen in den Händen erkennen. Auf einem Bild sah man im Hinterhof der Praxis eine Person, die einen Motorradhelm trug und eine Stange in der Hand hielt.

Nächstes Thema war eine Aktion der sogenannten „Unsterblichen“ in Düsseldorf, an der sie auch selbst teilgenommen habe. Sie schilderte Einzelheiten der Anreise, benannte Teilnehmer sowie führende Personen und den Ablauf der Aktion. Sie wurde gefragt: „Können Sie den Begriff „Unsterbliche“ näher erläutern?“
Ihre Antwort : „Nicht so richtig.“

Pause: 11:15 – 11:40 Uhr

Es folgte die Befragung der Zeugin zu den einzelnen der 26 Angeklagten. 12 Personen waren ihr gänzlich unbekannt, 2 Namen von Personen kamen ihr „dunkel bekannt“ vor, 6 Personen seien ihr flüchtig bekannt, sie habe aber keinen näheren Bezug zu diesen Personen, 6 Personen seien ihr bekannt. Eine dieser Personen bezeichnete sie als „Schoßhündchen“ eines anderen Angeklagten. Zu einem anderen Angeklagten ( Kronzeuge David H.) gab sie an, er habe ihr damals sehr nahe gestanden, er sei dem Drogenkonsum sehr zugetan gewesen und er habe auch damals in der WS 17 Drogen konsumiert. Dies habe den anderen Bewohnern des Wohnprojektes aber nicht gefallen. Einmal sei sie mit ihm auf einem Konzert in Köln gewesen. Sie seien betrunken gewesen, es gab Streit, irgendetwas sei mit einem Messer gewesen, welches der David H. damals mit sich führte. Danach habe er den Spitznamen „Klingen-Dave“ geführt.

Nachdem sie ein paar Worte zu ihrem damaligen Lebensgefährten S. Sk. gesprochen hatte, bat ihr Zeugenbeistand um eine kleine Pause, da es die Zeugin persönlich doch sehr berühre über diesen Angeklagten auszusagen. Der Zeugenbeistand bat darum, die Zeugin nach der Mittagspause zusammenhängend zu vernehmen. Deshalb folgte jetzt die Mittagspause. Man ist seitens des Gerichtes ja stets bemüht, auf Anregungen einzugehen.

Mittagspause: 12:25 – 14:15 Uhr

Die Zeugin schilderte nun einen Vorfall, der sich angeblich zum Ende dieser Beziehung abgespielt habe. Sie habe mit dem Angeklagten immer öfter Stress, u.a. wegen einem anderen Mannes, gehabt. Der Angeklagte habe im Verlauf eines Streites eine „Knarre “ aus einem alten Radio geholt und ihr diese an die Schläfe gehalten.
Frage des Richters: „Können Sie die „Knarre“ beschreiben?“
Ihre Antwort: „Sie war schwarz“.
Frage: „War es eine scharfe Waffe“?
Antwort: „Weiß ich nicht, eine Gaspistole würde man doch nicht verstecken.“ „Er hat die Pistole auf mich gerichtet und dann ist es eskaliert und dann bin ich irgendwann gegangen.“

Obwohl es laut Zeugin eine bedrohliche Situation gewesen sei, fällt ihr näheres dazu nicht mehr ein. Nachdem sie ungehindert gegangen war, habe sie nach Hause fahren wollen. Der Angeklagte sei dann an der Bushaltestelle erschienen, die Situation habe sich irgendwie beruhigt und sie sei wieder mit ihm zurück in seine Wohnung gegangen.

An diesem Punkt kamen nun seltsame Geschehnisse während der polizeilichen Vernehmung zu diesem Sachverhalt ins Spiel.
Der leitende Richter: „Das liest sich hier in der polizeilichen Vernehmung ein bißchen anders, aber entscheidend ist, was Sie jetzt sagen.“

Die Zeugin erzählte von ihrer damaligen polizeilichen Vernehmung. Sie habe nachmittags um eine Unterbrechung gebeten, um mit einer Polizistin alleine reden zu können. Dies sei auch so geschehen. Später seien die anderen vernehmenden Beamten wieder dazu gekommen. Fatalerweise ist dieses Gespräch mit der weiblichen Person und auch die weibliche Person selbst im Vernehmungsprotokoll nicht aufgeführt. Wieder eine dieser dubiosen Gegebenheiten in diesem Prozess, wahrscheinlich wie alles andere: Nur ein Versehen.

Sie gab weiter an, auch nach der Trennung noch Kontakt mit S. Sk. gehabt zu haben. Sie habe täglich im Netz mit ihm geschrieben. Der Vorfall mit der Pistole sei zwischen ihnen kein Thema mehr gewesen. Nach seiner Verhaftung habe sie eine gemeinsame Bekannte auf das „Radioversteck“ angesprochen und habe sinngemäß gesagt, in der Wohnung sei noch etwas, was beseitigt werden müsse. Diese Bekannte habe den Eindruck gemacht, darüber Bescheid zu wissen.

OSTA Schmengler begann mit seiner Befragung der Zeugin. Die Art und Weise, wie er seine Fragen formulierte, kann man an nachfolgenden Beispielfragen erkennen.

Frage: „Wer hatte Bock auf Krawall?“ Die Zeugin nannte 3 Namen.
OSTA Schmengler las ihr noch ein paar Namen aus ihrer Vernehmung vor. Die Zeugin erinnerte sich auf wundersame Weise und meinte: „Deckt sich.“
Frage: „Was bedeutet Antisemitismus?“
Antwort: „Judenfeindlichkeit“
Frage: „War Holocaust ein Thema?“
Antwort: „Es wurde gesagt, wie toll doch so was wäre.“
Frage: “ Anti-Antifa Arbeit, was war der Grund?“
Antwort: “ Ausspähen von Adressen war das Hauptziel, um den politischen Gegner einzuschüchtern.“

Von Seiten verschiedener Verteidiger wurde diese Art der Fragestellung beanstandet. Es sei nicht zu erkennen auf welche Gruppen die Fragen bezogen seien, viel weniger noch sei erkennbar, welche der Angeklagten damit in Verbindung gebracht werden soll.

Nächster Versuch.

Frage: „Wie wurde recherchiert?“
Wieder gab es eine Beanstandung der Frage. Niemand konnte oder sollte erkennen, wer, wo, was recherchiert haben soll. Jetzt endlich wurde eine Frage so formuliert, daß ein Bezug zum Prozess AB Mittelrhein erkennbar war.
Frage: Beispiel von Anti- Antifa Arbeit des AB.?
Antwort: „In Sinzig sollte ein Antifa Mitglied wohnen. Sie sei mit 2 der Angeklagten zu dieser Adresse gefahren und haben dort geklingelt. Es sei niemand zuhause gewesen, deshalb seien sie wieder gefahren.“

Na, das war ja dann ein tolles Beispiel dieser in der Anklageschrift so hervorgehobenen strafbaren Handlung. In Zukunft werde ich wohl aufpassen müssen, an welcher Haustüre ich klingeln werde.

Man erfuhr dann noch, dass in Wuppertal gesammelte Daten an eine bestimmte Person weitergegeben wurden. Wie und ob so etwas überhaupt beim AB Mittelrhein gehandhabt wurde, sei ihr nicht bekannt.

In der ersten Reihe der Angeklagten gab es wohl leichte Unruhe aufgrund dieser seltsamen Fragestellung des OSTA Schmengler. die insgesamt wenig bis keinen Bezug zu diesem Verfahren hatten. Der Richter meinte daraufhin ein Ordnungsgeld androhen zu müssen. Es folgten seine Lieblingsworte: „Das ist ungehörig.“

Ein Verteidiger klärte ihn daraufhin auf, daß die Androhung von Ordnungsgeld nicht ihm, als beisitzenden Richter zustehen würde, sondern nur dem leitenden Richter. Herr Richter stellte sofort klar, er sei stellvertretender leitender Richter. Jetzt griff der Tumult natürlich auf den ganzen Saal über. Der leitende Richter unterbrach für eine kurze Pause.

Nach der Pause verkündete der leitende Richter: „Solche Ausuferungen werden wir in Zukunft nicht mehr dulden, auch keine Zwischenrufe mehr.“ Ob das auch für den OSTA Schmengler gelten sollte, ließ er offen.

Im Anschluss stellte OSTA Schmengler dann noch einige Fragen, die tatsächlich einen Bezug zum „AB Mittelrhein“ hatten. Er wiederholte seine (Lieblings-) Frage bezüglich der Anti-Antifa Arbeit des „AB Mittelrhein“, auf die die Zeugin immer noch keine Antwort wusste. Sie stellte aber dann einige Mutmaßungen zu diesem Thema an. Ihren ehemaligen Lebensgefährten S. Sk. sah sie ganz oben in der Führungsetage des „ABM“, da er als Autoritätsperson angesehen worden sei. Er soll auch politische Fragen betreffend des Rheinlands beantwortet haben. Außerdem habe er Flyer für die Rheinwiesenlager-Demo entworfen und dort auch aktiv mitgewirkt. Aha…. Wo hier die strafrechtliche Relevanz gesehen wurde, blieb natürlich im Dunkeln.

Die nun anstehende Befragung durch die Verteidiger wurde wegen der fortgeschrittenen Uhrzeit auf den nächsten Verhandlungstag verschoben.

Ende des 83. Verhandlungstages gegen 16:10 Uhr.

Quelle: infoportal24

82. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Unter­suchungshaft.

3. September 2013 – 82. Prozesstag

Beginn: 10:20 Uhr

Auch am heutigen Tag wurden zum Schutz der Zeugin D.-Marie L. wieder doppelte Sicherheitskontrollen durchgeführt. Zu Beginn der Verhandlung wurde durch einen Verteidiger ein neuer Antrag gestellt. Gefordert wurde ein psych. Gutachten seines Mandanten um nachweisen zu können, dass dessen Aktivitäten, wie z. B. gehaltene Vorträge, ausschließlich im Rahmen seiner NPD Tätigkeiten erfolgt seien und keinerlei kriminellen Hintergrund aufgezeigt hätten. Deshalb wurde erneut beantragt, den Haftbefehl dieses Angeklagten endlich aufzuheben. Eine weitere Verteidigerin schloss sich diesem Antrag an.

Die Staatsanwaltschaft kündigte dazu eine Stellungnahme an. Zeitnah, versteht sich.

Im Anschluss daran, sollte es mit der Videovorführung und der Kommentierung der Zeugin dazu losgehen. Da aber die Leinwand, auf der vorher für alle sichtbar, die Zeugin zu sehen war, nunmehr durch das Abspielen der Videos blockiert war, konnte man lediglich die Stimme der Zeugin im Gerichtsaal hören. Dagegen legten die Prozessbeteiligten natürlich Widerspruch ein. Um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen beurteilen zu können, sei es unbedingt erforderlich, diese während der Dauer seiner Aussage beobachten zu können. So wurde durch Verteidiger angeregt, diese Zeugin, wie vorher schon mit anderen Zeugen geschehen, erhöht zu platzieren. Die Kammer war, jedoch, entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung anderer Meinung. Nach einer kurzen Pause erging dann ein Kammerbeschluss, indem der Beschluss des Vorsitzenden Richters bestätigt wurde. Die für die Zeugin getroffenen Sicherheitsmaßnahmen stünden einer Änderung der Sitzordnung entgegen. Eine interessante Schilderung auch hierDieser Verweis führt auf eine externe Seite. zu lesen.

Ungeachtet weiterer Anregungungen und Proteste der Verteidiger wurde mit dem Abspielen des Videomaterials begonnen.

Die Zeugin erhielt einen Laserpointer und los ging es. Es handelte sich um Aufzeichnungen von Überwachungskameras verschiedener Schwebebahnhaltestellen in Wuppertal, aus 2 verschiedenen Jahren. Zu sehen waren wartende Personen, sowie ein- und aussteigende Fahrgäste. Die Zeugin wurde vom Gericht aufgefordert, darauf ihr bekannte Personen zu benennen. Dieser Aufforderung kam sie auch eifrig nach und nannte etliche Namen. An einer Haltestelle konnte die Zeugin pöbelnde „linke“ Personen wiedererkennen, schon anwesende Polizei griff jedoch nicht ein.

Seltsamerweise erkannte sie auf einem vorgespielten Video, im Gegensatz zu ihrer polizeilichen Vernehmung, den sogenannten „Kronzeugen“ der Anklage und gleichzeitig ihren guten Freund vom sogennnnten AB- Mittelrhein Herrn D.H. NICHT wieder. Vom leitenden Richter darauf angesprochen, erklärte die Zeugin dann, sie habe damals beim LKA ein anderes Video gezeigt bekommen, auf diesem wäre D.H. zu sehen gewesen. Arbeitet man in diesem Prozess mit verschiedenen Video Varianten? Auch wieder eine der vielen Ungereimtheiten in diesem Prozess. Ungeklärt blieb auch die strafrechtliche Relevanz dieser Videoaufnahmen.

Pause: 12:00 – 14:00 Uhr

Nach der Mittagspause hatte man es dann doch geschafft einen 2. Leinwand aufzubauen. Das gesamte Video- Programm des Vormittags wurde nochmals wiederholt. Mit einer kleinen Änderung. Der leitende Richter bat die Zeugin, nur noch die Personen zu benennen, die in diesem Verfahren auch angeklagt seien. Dies reduzierte dann die Anzahl der Namen drastisch auf 3 Personen, die sie glaubte zu erkennen. Nicht etwa bei Begehung einer Straftat, sondern wartend an Haltestellen. Weiter ging es mit Bild-/ Video Material aus zum Thema Dresden 2011. Hier erkannte sie eine Person an seiner Weste, eine andere Person an seinem auffälligen Schal.

Pause: 15:00-15.30 Uhr

Es folgten dann noch etliche kürzere Videos, auf denen sie, trotz zweifachem Abspielen niemanden erkannt habe. Sie sagte: „Ich sehe nur schwarze Punkte, die sich bewegen, mehr nicht.“

Im Anschluss durfte man noch ca. 50 Fotos genießen, wobei auf ca. 30 Fotos Polizeiwagen zu sehen waren. Auch auf diesen Bildern erkannte sie niemanden.

Zum Schluss noch : Es gab immer noch kein warmes Essen für die Inhaftierten in der JVA Koblenz !

Ende des Verhandlungtages um 16:30 Uhr.

Quelle: infoportal24

79. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

22. August 2013 – 79. Prozesstag

Beginn der Verhandlung verspätet um 10:45 Uhr.

Zu Beginn stellte ein Verteidiger einen Antrag bezüglich des Haftbefehls seines Mandanten. Er mahnte u.a. an, auch in diesem Verfahren gültiges EU Recht zu beachten. Angeführt wurde der Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Begriffsbestimmung einer „kriminellen Vereinigung“ des Rates sei jedoch eine andere als im nationalen Recht. Auch der EU Gerichtshof habe mit seiner Entscheidung vom 26.02.2013 klargestellt, dass ein Staat eben kein nationales Recht geltend machen darf, sofern es nicht mit EU Recht übereinstimmt.

Im Anschluss daran, gab es eine Stellungnahme eines Verteidigers als Replik auf den so pathetisch vorgetragenen Antrag des letzten Verhandlungstages, der eine Abtrennung des Verfahrens eines Angeklagten zum Inhalt hatte.

Nach diesem Vortrag wurde es wieder etwas lauter im Saal, da es natürlich einen allgemeinen Applaus gab.

Pause wegen Zwischenmahlzeit von 11:15 -11:40 Uhr. Nach der Pause erschien nochmals der Zeuge N. Ch., der wie am letzten Verhandlungstag auch, schon einen recht gelangweilten und genervten Eindruck machte. Da der OSTA Schmengler vor Beginn der Verhandlung außerhalb des Gerichtgebäudes in der Nähe dieses Zeugen gesehen wurde, forderte ein Verteidiger eine dienstliche Erklärung des OSTAs, ob und wenn ja, worüber er mit dem Zeugen gesprochen habe

Endlich konnte dann die Befragung des Zeugen durch Verteidiger und Angeklagte beginnen. Dachte man zumindest.

Der OSTA Schmengler hatte nun wieder seinen großen Auftritt, indem er zu Beginn viele Fragen sofort beanstandete. Er stand dem Zeugen stets hilfreich zur Seite. Er beantwortet sogar Fragen, die an den Zeugen gestellt wurden. Die Fragen, die vom Gericht dann doch zugelassen wurden, z.B. wie groß sein Bekanntenkreis damals in etwa gewesen sei, wurden meist wie folgt beantwortet: „Hab keine Ahnung.“ „Ist schon zu lange her“. “ Weiß ich nicht mehr“.

Der Zeuge, mittlerweile sehr unruhig und genervt, erkundigte sich nach einer ihm nicht passenden Frage eines Verteidigers, beim Gericht: „Kann man die Frage nicht mal beanstanden?“ Auch da gab es wieder Gelächter im Saal.

Pause von 12:35 – 14:00 Uhr.

Auch nach der Mittagspause gab es die gleichen Antworten des Zeugen. Dieser räumte auf Nachfrage ein, oft Probleme mit zeitlichen und örtlichen Zuordnungen zu haben. Er erklärte noch, daß er Anarchist sei und kein Freund von Regierungen. Alles in Allem Zuverlässigkeit Pur. Der Zeuge wurde um 14:45 Uhr unvereidigt entlassen.

Es folgten die Erklärungen der Verteidiger zu diesem Zeugen der Staatsanwaltschaft. Dessen Glaubwürdigkeit wurde zu Recht in Frage gestellt.

Ein Verteidiger mahnte gar das Verhalten des Gerichtes an. Er betonte, daß der Zeuge ein Belastungszeuge gewesen sei, wäre er ein Entlastungszeuge, dann wäre er vom Gericht mit Sicherheit anders behandelt worden. Der Verteidiger kenne diese Kammer des Landgerichtes seit über 25 Jahren, deshalb könne er aus eigener Erfahrung behaupten, daß sich der Zeuge hätte mehr anstrengen müssen, um die Fragen zu beantworten. Außerdem habe er diese Kammer bisher, mit Ausnahme dieses Verfahrens, immer als gut kennengelernt. So wie jedoch dieses Verfahren geführt werde, sei für diese Kammer erstmalig.

Pause: 15:00 -15:30 Uhr

Im Anschluss wurden noch zwei recht gegensätzliche Anträge betreffend der als Beweismittel verwendeten Telekommunikation aus der Telefonüberwachung gestellt. Die Verlesungskriterien der abgehörten SMS und Gespräche seien nach wie vor nicht erkennbar. Eine „Vorauswahl“ erfolgte durch die Staatsanwaltschaft, auch die von den Ermittlungsbehörden als relevant markierten Nachrichten ließen bisher keinen strafrechtlichen Bezug erkennen.

Im ersten Antrag wurde die Einstellung jeglicher Beweisaufnahme beantragt, da bisher keinerlei Relevanz im Hinblick auf die Anklageschrift auch nur ansatzweise erkennbar war. Dies stelle aber eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes dar. Im zweiten Antrag hingegen wurde gefordert alle abgehörten SMS und Gespräche zu verlesen. Ausschließlich damit könne deutlich gemacht werden, dass keinerlei Straftaten verabredet wurden. Ehe es in Vergessenheit gerät. Es gibt an den Verhandlungstagen immer noch kein warmes Essen für die Inhaftierten der JVA Koblenz.

Ende des 79. Prozesstages gegen 15:50 Uhr.

Quelle: infoportal24

76. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

15. August 2013 – 76. Prozesstag

Beginn: 10:40 Uhr

Der Verhandlungstag begann mit der Verlesung des ärztl. Attestes. Festgestellt wurde eine „Unterzuckerung“ des Inhaftierten, deshalb wurde ärztlicherseits angeraten, morgens und nachmittags eine kurze Pause zwecks Zwischenmahlzeit einzulegen. Auch die JVA Ärztin fand es bedenklich, daß die Ernährung an den Verhandlungstagen nur aus Broten besteht.

Fortsetzung der Befragung des Zeugen A.B., der wegen versuchter Brandstiftung an seinem Auto geladen ist, durch die Verteidiger. Er glaubte in der Zeitschrift Lotta gelesen zu haben, daß man Grillanzünder „auf“ die Autoreifen legen müsse, nicht wie bei seinem Auto geschehen „unter“ die Autoreifen. (Was man in einer Gerichtsverhandlung so alles lernen kann, ist unfassbar.)

Er hielt es immerhin für möglich, daß die in der Anklageschrift angegebene Beunruhigung der Bevölkerung in Bad-Neuenahr erst durch die von der Antifa durchgeführten Flugblattaktionen entstanden sei. Obwohl er sich nicht für eine herausragende Person in der Antifa Ahrweiler halte, habe er Presseerklärungen für die Antifa AW herausgegeben. Er habe auch, wie er sagt, für „Käseblätter“ wie die Rhein-Zeitung veröffentlicht. Andererseits seien auch Artikel der Antifa Ahrweiler, wie z. B. eine angebliche Bedrohung ohne sein Wissen eingestellt worden. Er habe den Artikel (obwohl es ihn persönlich betraf) auch nicht gegengelesen.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, daß er keine Namen der Antifa Koblenz kenne, auch zu Bonnern hat er, obwohl viele Feiern gemeinsam stattfanden, lediglich 3 Vornamen parat.

Um wieder für etwas Kurzweil zu sorgen, äußerte sich Richter Hagenmeier dann ohne Mikro zu einer Verteidigerin in etwa so: „Sie solle etwas mit ihren Ohren machen.“ Nachdem diese das ziemlich scharf kritisierte, tat er das ganze wieder mal als „Lächerlichkeit“ seinerseits ab.

Nun war der Zeuge A.B. wieder an der Reihe. Da laut Zeuge das Ziel das sogenannte AB Mittelrhein zu zerstören erreicht war, sei er aus der Antifa Ahrweiler ausgetreten. Auf welche Weise das geschehen sei, da er ja laut seiner eigenen Aussagen kaum Namen kenne, konnte nicht geklärt werden, da auch diese Frage vom OSTA Schmengler beanstandet wurde. Auch er gab seine Einschätzung zum Zeugen M.F. nach dem Unfall ab. Außer psychischen Problemen, Erinnerungsproblemen habe er auch was von Drogenproblemen gehört und auch gesehen. Bei einem Besuch in der Klinik fand er ihn „sehr befremdlich.“

Fragen nach eigenem Drogenkonsum früher oder heute, beantwortete er nicht. Bestätigte aber regelmäßigen Alkoholkonsum, vor allem am Wochenende.Gewaltaufrufe vom „AB Mittelrhein“ gegen die Antifa habe es nicht gegeben. Eingestehen musste er jedoch eine Aufkleberaktion der Antifa Ahrweiler. Es ging um einen Aufkleber mit dem Motto „ABM zerschlagen“,auf dem auch ein Baseballschläger zu sehen war.

Pause: 12:25 – 14:00 Uhr

Fortsetzung erst 14:15 Uhr, da natürlich der Angeklagte Christopher D. nochmal die Toilette aufsuchen musste.

Am Nachmittag konnten dann durch die Verteidigung noch einige Aussagen des Zeugen zerpflückt werden. So wollte der Zeuge im Jahr 2008 nach dem Haus WS17 gesucht haben und ein paar Monate später Flugblätter gegen die Bewohner verteilt haben. Die Tatsache, daß das Haus allerdings nachweislich erst 2010 bezogen wurde, führte auch diese Aussage ad absurdum.Einige Fragen wurden noch zum Ablauf Dresden 2011 gestellt. So erfuhr man, daß die Zielsetzung der Dresden Demo ausschließlich die Blockadeeiner angemeldeten Veranstaltung sein sollte. Wieder einmal wusste ernicht mehr, wer an der Vorbereitung dieser Bustour beteiligt war oder wodie Planungen stattgefunden haben.Leider wurde auch hier wieder das Abspielen einer Antifa Ahrweiler Audiodatei bzgl. Dresden 2011 vom Gericht auch nach einem Kammerbeschluss nicht genehmigt. Es wird wohl der Wahrheitsfindungdienen, solche Dateien nicht abzuspielen.

Zum Ende des Verhandlungstages meldete sich OSTA Schmengler nochmal zu Wort undäußerte sich folgendermaßen zu einem Verteidiger:“Sie leben in einer furchtbaren Welt.“ Daraufhin erwiderte der Verteidiger: „Da stimme ich Herrn OSTA Schmengler zu. Koblenz ist eine schreckliche Welt.“

Ende des Verhandlungstages um 16:30 Uhr.

Quelle: infoportal24