2. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Nachdem der 1. Prozestag gegen angebliche Mitglieder bzw. Unterstützer des Aktionsbüro Mittelrhein, welches laut Staatsanwaltschaft eine kriminelle Vereinigung darstelle, von einem großen Medieninteresse begleitet wurde, ging es diesbezügich am 2. und 3. Prozessag rühiger zu. Sonst war aber alles beim alten. Immer noch unverhältnismäßige Sichrheitsvorkehrungen und ein Schauprozess, der seines Gleichen sucht.

Am zweiten Prozestag wurden vor der Verlesung der Anklageschrift keine weiteren Anträge der Anwälte vom Gericht angenomemn. Das Verlesen der Anklageschrift von Staatsanwalt Schmengler im Wechsel mit seinem Kollegen dauerte ca. zwei Stunden. Die Staatanwaltschaft wirft den Ankgeklagten vor, ein Klima der Angst erzeugt und gezielt politische Gegner ausspioniert zu haben. Außerdem werden diverse Einzelstraftaten herangeführt, ein Wohnprojekt wird als Schaltzentrale enttarnt und dies alles einmal im Topf umgerührt, ergibt laut Staatsanwalt Schmengler die Bildung einer kriminelle Vereinigung namens Aktionsbüro Mittwelrhein.

Zu Beginn des dritten Prozesstages teilte der vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen mit, daß alle Befangenheitsanträge gegen das Gericht von anderen Richtern des Landgerichts geprüft und als unbegründet abgelehnt wurden. Es spielt scheinbar keine Rolle, daß in richterlichen Schreiben die Angeklagten schon als Mitglied einer kriminellen Vereinigung bezeichnet werden. Von einer Vorverurteilung kann man hier natürlich nicht sprechen! Im Laufe des Verhandlungstages stelllten weitere Anwälte neue Befangenheitsanträge gegen die Berufsrichter sowie gegen die Schöffenrichter.

Außerdem prangerte eine Anwältin das „Chaos in den Akten“ an. Der Anwalt Waldschmidt beantragte, daß Oberstaatsanwalt Walter Spengler in einer dienstlichen Erklärung klarstellen solle, ob er für den Verfassungsschutz arbeite.

Weiterhin wurden die katastrophalen Haftbedingungen zur Sprache gebracht: Warum erhalten einige der Angeklagten seit Tagen kein warmes Essen, sondern nur Wasser und Brot? Wieso müssen die Gefangenen in der Verhandlungspausen in total überhitzten Gefangentransporten Platz nehmen? Wie können die Angeklagtend die gut 10.000 Seiten Prozessakten im Gerichtssaal mitlesen? Wird dafür ein E-Book zur Verfügung gestellt? Oder darf ihnen ihr Anwalt einen Computer mitbringen?

Richter Günter Hagenmeier reagierte bzgl. des Comuters sofort: „Ausgeschlossen! Das kriegen Sie nirgendwo, bei uns erst recht nicht.“ Es sei einfach nicht kontrollierbar, ob die Häftlinge mit dem Rechner Kontakt zur Außenwelt aufnehmen.

Nachdem zum Prozessauftakt verschiedene Zeitungen noch mit aktuell gefütterten Liveticker zum Prozess glänzten und einen Proteststurm seitens der Anwälte und des Gerichts ernteten, hält sich die Schmierenpresse mit der Berichterstattung nun zurück. Nur Hartmut Wagner von der Rheinzeitung glänzt mit reizerischen Kommentaren. Wir würden Wagner gerne mal in mehrmonatiger Untersuchungshaft, 23 Stunden am Tag auf wenigen Quadratmeter eingesperrt, eine Stunde Hofgang, sehen. Ob er dann auch noch so widerwertig über die Angeklagten und deren Haftbedingungen herziehen würde? Aber vielleicht dürfen wir diesen Tag ja noch erleben!

Quelle: infoportal24.org